Liebe Gutauerinnen, liebe Gutauer!
Die erste Quartalsvorschreibung für das Jahr 2025 (Grundsteuer, Kanal- und Abfallgebühren) ergeht in den nächsten Tagen an die jeweiligen Liegenschaftseigentümer. In der Ausgabe der Gemeindezeitung Nr. 06/2024 wurde bereits über Änderungen hinsichtlich der Kanalgebühren hingewiesen.
Diese Änderungen dürfen wir nochmals kurz zusammen fassen:
> es wird nunmehr der Ganzjahresvebrauch der Wasseruhr für die Abrechnung der Kanalgebühren herangezogen
> die Kanalgrundgebühr wurde von EUR 40,-- auf EUR 60,-- pro Liegenschaft erhöht
> bei mehr als zwei Wohneinheiten (Wohnungen pro Liegenschaft) werden pro Wohneinheit EUR 30,-- vorgeschrieben
Mit diesen Änderungen sollen einerseits mehr Transparenz und mehr Kostenwahrheit geschaffen werden. Die Vorschreibung gemäß dem Ganzjahresverbrauch ist in einer Vielzahl von Gemeinde bereits eine Selbstverständlichkeit.
Hinsichtlich der Kanalgrundgebühr erfolgt nun eine Unterscheidung zwischen Liegenschaften mit bis zu zwei Wohneinheiten und Liegenschaften mit mehr als zwei Wohneinheiten. Diese Unterscheidung zielt vor allem auf Wohngebäude von Wohnungsgenossenschaften hab. Eine Liegenschaft mit bspw. bis zu 12 Wohnungen verursacht auch Mehrkosten als ein Ein- oder Zweifamilienhaus. Diesem Umstand wurde nun durch die Anpassung der Kanalgebührenordnung Rechnung getragen.
Bei Liegenschaften von Wohnungsgenossenschaften erfolgt nun auch die Vorschreibung der Gebühren und Abgaben direkt mit den Genossenschaften und nicht mehr mit den jeweiligen Mietern. Hier wird künftig die gesetzliche Regelung der Bundesabgabenordnung (BAO) eingehalten.
Ihre Marktgemeinde Gutau