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ÜBERTRAGUNGSVERORDNUNG GEM. § 43 ABS. 4 Z 4 OÖ. GEMO 1990

Veröffentlicht am: 02.10.2025

Verordnung des Gemeinderats der Marktgemeinde Gutau, mit der die Zuständigkeiten des Gemeinderats betreffend das Informationsfreiheitsgesetz auf die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister übertragen werden. Diese Verordnung wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 2. Oktober 2025 beschlossen.


Verordnung gem. § 43 Abs. 4 Z 4 GemO 1990.pdf