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13. März 2023

Das Wahlrechtsänderungsgesetz 2023, das am 24. Februar 2023 mit BGBI. I 7/2023 kundgemacht worden ist, führt durch das sofortige Inkrafttreten der geänderten Bestimmungen des Volksbegehrengesetzes 2018 bereits hinsichtlich des kommenden Eintragungszeitraumes (17. April bis einschließlich 24. April 2023) zu folgenden neuen ÖFFNUNGSZEITEN am Gemeindeamt Gutau: Montag 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 16:00 Uhr Samstag geschlossen Mittwoch 08:00 bis 16:00 Uhr Sonntag geschlossen Donnerstag 08:00 bis 20:00 Uhr Montag 08:00 bis 16:00 Uhr Online (www.bmi.gv.at/volksbegehren) können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (24. April 2023), 20:00 Uhr, durchführen. Folgende Volksbegehren können in den oben angeführten Eintragungszeitraum unterschrieben werden: • ECHTE Demokratie - Volksbegehren • Beibehaltung Sommerzeit • GIS Gebühren NEIN • BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN! • Unabhängige JUSTIZ sichern • Lieferkettengesetz Volksbegehren • NEHAMMER MUSS WEG