Freizeitwohnungspauschale
Verordnung des Gemeinderates mit der ein Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale gem. § 54 Oö. Tourismusgesetz 2018 erhoben wird. Die Verordnung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 10. Dezember 2020 beschlossen.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier: Oö. Tourismusgesetz 2018
Dokumente
- Freizeitwohnungspauschle_10_12_2020pdf Dateigröße: 61 KB