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20. Oktober 2026

Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

 

Leistungen:

  1. Erstberatung: Hier wird überprüft, ob der Haushalt die Kriterien für eine weitere Unterstützung erfüllt. Diese Beratung findet in den Beratungsstellen statt, auch telefonische oder Onlineberatung ist möglich.
  2. Energiesparberatung: Die Energiesparberatung findet im Haushalt statt. Dabei werden einfach umsetzbare Energiesparmaßnahmen geprüft und gemeinsam besprochen.
  3. Gerätetausch: Wenn im Rahmen der Energiesparberatung festgestellt wird, dass die vorhandenen Elektrogeräte ausgetauscht werden sollen, ist ein kostenloser Tausch möglich. Es können bis zu zwei Geräte pro Haushalt getauscht werden (Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirrspüler).

 

Für wen?

Zielgruppe sind Personen, die einen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  1. Befreiung vom ORF-Beitrag, EAG-Kostenbefreiung (§72 EAG), Fernsprechentgelt-Zuschuss
  2. Bezug des Heizkostenzuschuss des Landes
  3. Bezug von Sozialhilfe oder Aus­gleichszulage
  4. Bezug von Wohnbeihilfe

 

Ablauf:

Die Erstberatung kann persönlich nach Terminvereinbarung, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Zur Erstberatung sind folgende Unterlagen notwendig:

  1. Ausweis
  2. Meldezettel
  3. Nachweis der Befreiung vom ORF-Beitrag, EAG-Kostenbefreiung (§72 EAG), Fernsprechentgelt-Zuschuss, oder Nachweis über Heizkostenzuschuss, oder Nachweis über Sozialhilfe / Ausgleichszulage, oder Nachweis der Wohnbeihilfe, oder Kontoauszüge der letzten 8 Wochen von allen Personen im Haushalt.

 

Nach der Erstberatung werden die Termine für Energiesparberatung und Gerätetausch vereinbart. Mehr zu dieser Leistungen finden Sie auf der Website der Caritas Oberösterreich. Klicken Sie einfach auf den Button.

Dokumente