INFORMATION ZUR FREIZEITWOHNUNGSPAUSCHALE

Veröffentlicht am: 05.10.2023

Achtung Haus- und Wohnungsbesitzerinnen!

Seit dem Jahr 2019 sind Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohnungen (nach dem GWR-Gesetz), die in das Gebäude- und Wohnungsregister eingetragen sind und länger als 26 Wochen keinen Hauptwohnsitz darstellen (salopp gesagt, „die mehr als die Hälfte des Jahres leer stehen“), verpflichtet, eine Freizeitwohnungspauschale als Abgabe zu leisten. Basis dazu sind die Bestimmungen des OÖ Tourismusgesetz, welche die oberösterreichischen Gemeinden zur Einhebung verpflichtet.

Nähere Infos finden Sie unter folgendem Link:


Information zur Freizeitwohnungspauschale
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