Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Erfahrung zu bieten.
Datenschutzerklärung anzeigen

INFO VERORDNUNGEN

Veröffentlicht am: 30.06.2025

Ab 1. Juli 2025 sind authentische (rechtlich-verbindliche) Kundmachungen von Gemeindeverordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu veröffentlichen.

 

Das Oö. Gemeinde-Kundmachungsreformgesetz, LGBl. Nr. 38/2025, verpflichtet die Oö. Gemeinden ab 1. Juli 2025 die Verordnungen der Gemeindeorgane, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, elektronisch im Rahmen des RIS kundzumachen.

 

Die Kundmachung von Gemeindeverordnungen erfolgt in der RIS-Applikation "Gemeinden"/"Gemeinderecht authentisch" und ist erreichbar unter https://www.ris.bka.gv.at/GemeinderechtAuth/