Überwachung durch ÖWD startet am Marktplatz und vor dem Gemeindeamt
Liebe Gutauerinnen,
liebe Gutauer!
Am Mittwoch, den 7. Mai 2025 startet die Parkraumüberwachung der beiden Kurzparkzonen am Marktplatz und vor dem Gemeindeamt durch befugte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖWD – Österreichischer Wachdienst security GmbH & Co KG.
Die Kontrollorgane sind dabei berechtigt, folgende Vergehen zu ahnden:
- keine Parkuhr angebracht,
- das Fahrzeug im Halte- und Parkverbot abgestellt ist,
- die Parkzeit überschritten wurde,
- die falsche Parkzeit eingestellt wurde.
Wir weisen darauf hin, dass zu Beginn der Parkraumüberwachung keine Strafen ausgesprochen werden. Es erfolgt eine Aufklärung durch die Kontrollorgane des ÖWD. Nach Auslaufen der Startphase werden Vergehen wie angeführt, sanktioniert und bestraft. Die Vergehen werden mit einem Bußgeld in der Höhe von EUR 30,-- bestraft.
Bei der Parkraumüberwachung geht es den Gemeindeverantwortlichen in erster Linie darum, dass Parkplätze nicht durch sogenannte Dauerparker blockiert werden, sondern das die vorhandenen Plätze entsprechend der Kurzparkzone genutzt und zur Verfügung stehen.
Ihre Marktgemeinde Gutau