Liebe Gutauerinnen, liebe Gutauer!
Durch eine Anpassung der Abfallgebührenordnung werden heuer erstmals auch Nebenwohnsitze bei der Entrichtung der Abfallgrundgebühr berücksichtigt. Eine entsprechende Information erfolgte in der Gemeindezeitung Ausgabe 5-2025.
Dass nun auch Nebenwohnsitze bei der Gebührenvorschreibung erfasst werden, ist in vielen anderen Gemeinden bereits seit längerer Zeit gelebte Praxis. Diese Praxis schlägt nun auch in Gutau durch. Gerechtfertigt wird diese Änderung mitunter dadurch, dass die gesamte Abfall-Infrastruktur (Altstoffsammelzentrum, Deponie, Müllabfuhr, ASZ-Personal,…) auch für Nebenwohnsitze zur Verfügung steht und somit auch genutzt werden kann.
Diese Regelung führt nun dazu, dass an einigen Liegenschaften Nebenwohnsitze aufrecht gemeldet sind, die den jeweiligen Liegenschaftseigentümern womöglich gar nicht mehr bewusst waren. Handelt es sich daher um historische Nebenwohnsitze, die heute keine Relevanz mehr haben oder die schlicht weg nicht mehr notwendig sind, kann die jeweils betroffene Person den Nebenwohnsitz abmelden.
Hauptwohnsitz vs. Nebenwohnsitz!
Der Hauptwohnsitz bildet den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen, dazu zählen zum Beispiel folgende Kriterien:
- Aufenthaltsdauer
- Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
- Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte
- Wohnsitz von Familienangehörigen
- Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften
Als Nebenwohnsitz reicht aus, wenn jemand bloß einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen hat – etwa um dort zu studieren, zu arbeiten oder regelmäßig Freizeit verbringt.
Ein Nebenwohnsitz kann jederzeit abgemeldet werden. Sie können dies entweder elektronisch mittels der ID Austria oder persönlich im Bürgerservice erledigen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Tel.: 07946 6255-0, E-Mail: buergerservice@gutau.ooe.gv.at
Parteienverkehrszeiten:
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Mo, Do: 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr


