Ausschüsse
Der Gemeinderat hat jedenfalls einen Prüfungsausschuss und drei weitere Pflichtausschüsse einzurichten. Den Ausschüssen des Gemeinderates obliegt in der Regel die Vorberatung und Antragstellung für die Beschlussfassung des Gemeinderates.
Der Gemeinderat hat jedenfalls einen Prüfungsausschuss und drei weitere Pflichtausschüsse einzurichten. Den Ausschüssen des Gemeinderates obliegt in der Regel die Vorberatung und Antragstellung für die Beschlussfassung des Gemeinderates.