Das Jahr 2025 brachte zum Teil gravierende Änderungen mit sich, so sind die Erlöse in der Abfallwirtschaft bezirksweit um 15% gesunken, die Kosten wiederum sind im gleichen Zeitraum um 26% gestiegen.
Diese Fakten bildeten den Ausgangspunkt mit denen sich die Verwaltung als auch die politisch handelnden Personen in den letzten Wochen beschäftigten.
Gemeinsam wurde daher eine neue, den Um-ständen angepasste, Abfallgebührenordnung ausgearbeitet um im Gemeinderat einstimmig beschlossen. Wesentlich war dabei die Ausweitung der Haushaltskategorien (sieben Katego-rien vom 1-Personen-Haushalt bis zum 7-Personen-Haushalt und mehr) und die künftige Berücksichtigung von Nebenwohnsitzen. Durch diese neue Ausrichtung wird die Kostendeckung auf mehr Faktoren, die letztendlich zu einer faireren Gebührengestaltung führt, ausgeweitet. Die neue Abfallgebührenordnung finden Sie auf unserer Website unter dem Menüpunkt „Verwaltung |Amtstafel|Verordnungen“.
Neben dieser Maßnahme werden aber auch Änderungen, direkt vor Ort im ASZ, spürbar.
- So wurde die Freimenge für Bauschutt pro Haushalt auf 60 Liter pro Jahr limitiert, dies entspricht in etwa einem Maurertrog. Entsorgungen darüber hinaus werden künftig verrechnet.
- Für die kostenlose Entsorgung von Restmüll werden nur noch transparente Säcke entgegengenommen, da in der Vergangenheit die Trennquote massiv gesunken ist (Steigerung 10 Tonnen Restmüll mehr pro Jahr). Nicht transparente Säcke können nur noch gegen Bezahlung entsorgt werden.
- Für die Gelben Säcke (eine Rolle pro Haus-halt bleibt kostenlos) ist künftig EUR 1,50 pro Rolle zu entrichten.
- Die Öffnungszeiten werden ab 2026 um 1 Stunde pro Woche reduziert. Mittwochs ist das ASZ bis 11.30 Uhr geöffnet, am Freitag schließt das ASZ um 17.00 Uhr.
Auch durch diese Maßnahme können Kosten reduziert wer-den. Bei all den Anpassungen wurde Augen-merk darauf gelegt, die Kosten nicht allgemein über die Abfallgebühren und somit der Allgemeinheit „umzuhängen“, sondern nach dem Verursacherprinzip vorzugehen. Wer bspw. mehr Bauschutt zu entsorgen hat (über eine haushaltsübliche Menge), hat dafür auch entsprechend zu bezahlen.
Ihre Marktgemeinde Gutau


