Ab nächster Woche (KW 45, ab 3.11.2025) wird die Kurzparkzone am Marktplatz verstärkt durch den
Österreichischen Wachdienst (ÖWD) kontrolliert.
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Einhaltung der geltenden Parkregeln sicherzustellen und die Verfügbarkeit von Parkplätzen für Besucher und Kunden des Ortszentrums zu verbessern.
Die zulässige Parkdauer beträgt 90 Minuten. Um diese korrekt nachweisen zu können, ist die Verwendung einer Parkuhr verpflichtend. Fahrzeuge, die ohne sichtbare Parkuhr oder mit überschrittener Parkdauer abgestellt sind, müssen mit einer Strafe von 30 Euro rechnen.
Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Kooperation.
Die Maßnahme soll dazu beitragen, den Verkehrsfluss im Zentrum zu verbessern und die Attraktivität des Marktplatzes
als Einkaufs- und Begegnungsort zu erhalten.
Ihre Marktgemeinde Gutau
Bild: KI generiert


